Veranstalterbedingungen
Für alle Veranstalter, die über allvibesonly Veranstaltungen erstellen, veröffentlichen, verwalten oder Tickets anbieten.
Stand: 10.08.2026
1. Geltungsbereich
Diese Veranstalterbedingungen gelten für alle Veranstalter, die über allvibesonly Veranstaltungen erstellen, veröffentlichen, verwalten oder Tickets anbieten.
Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von allvibesonly.
2. Rolle des Veranstalters
Der Veranstalter ist alleiniger Anbieter und Durchführer der jeweiligen Veranstaltung.
Der Veranstalter ist Vertragspartner des Käufers hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs und der mit dem Ticket verbundenen Zutrittsberechtigung, sofern allvibesonly nicht im Einzelfall ausdrücklich als eigener Veranstalter ausgewiesen ist.
3. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter ist verantwortlich für die rechtmäßige Planung, Bewerbung, Durchführung und Abwicklung seiner Veranstaltung.
Dazu gehören insbesondere:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Veranstaltungsangaben,
- die Einhaltung von Veranstaltungs-, Gewerbe-, Steuer-, Verbraucher-, Datenschutz-, Jugendschutz-, Sicherheits-, Urheber- und sonstigen anwendbaren Vorschriften,
- die Einholung erforderlicher Genehmigungen, Lizenzen, Nutzungsrechte und Versicherungen,
- die Sicherheit der Teilnehmer und die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen,
- die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Ticketverkäufe,
- die Bearbeitung veranstaltungsbezogener Anfragen, Beschwerden, Absagen, Verlegungen, Erstattungen und sonstiger Ansprüche.
Der Veranstalter verarbeitet die ihm über die Plattform bereitgestellten Teilnehmerdaten als eigener datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er darf sie nur zur Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung verwenden; eine Nutzung für Werbung oder sonstige eigene Zwecke ist nur zulässig, soweit der Veranstalter hierfür über eine eigene Rechtsgrundlage verfügt (z. B. eine Einwilligung der Betroffenen). Nach Wegfall des Zwecks und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sind die Daten zu löschen.
4. Inhalte und Rechte
Der Veranstalter sichert zu, dass alle von ihm eingestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Namen, Marken, Musik-, Programm- und Veranstaltungsinformationen, rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Der Veranstalter räumt allvibesonly die für die Darstellung, Bewerbung und technische Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein.
5. Unzulässige Veranstaltungen
Der Veranstalter darf keine Veranstaltungen anbieten, die gegen geltendes Recht, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter, diese Bedingungen oder berechtigte Sicherheits- und Qualitätsstandards von allvibesonly verstoßen.
Unzulässig sind insbesondere Veranstaltungen mit rechtswidrigen, diskriminierenden, betrügerischen, irreführenden, gefährlichen oder sittenwidrigen Inhalten.
allvibesonly ist berechtigt, Veranstaltungen, Inhalte oder Veranstalterkonten zu prüfen, abzulehnen, zu pausieren, zu sperren oder zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Missbrauch, Sicherheitsrisiken, irreführende Angaben, Zahlungsrisiken, Beschwerden oder Verstöße gegen diese Bedingungen bestehen.
6. Veranstaltungsangaben
Der Veranstalter ist verpflichtet, Preise, Ticketkategorien, Kapazitäten, Gebührenregelungen, Stornobedingungen, Altersbeschränkungen, Teilnahmevoraussetzungen und sonstige wesentliche Informationen zutreffend und transparent anzugeben.
Der Veranstalter ist verpflichtet, allvibesonly unverzüglich zu informieren, wenn eine Veranstaltung abgesagt, verschoben, wesentlich geändert oder nicht wie angekündigt durchgeführt werden kann.
7. Absage, Verlegung und Erstattungen
Bei Absage, Verlegung oder wesentlicher Änderung einer Veranstaltung ist grundsätzlich der Veranstalter für die Kommunikation mit Käufern und Teilnehmern sowie für etwaige Erstattungen verantwortlich, soweit gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bestehen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, ausreichend Mittel für Rückerstattungen, Rückbuchungen, Chargebacks, Zahlungsstreitigkeiten, Gebühren und sonstige Forderungen im Zusammenhang mit seinen Veranstaltungen bereitzuhalten.
8. Stripe Connect, Direct Charges und Zahlungsabwicklung
Für kostenpflichtige Veranstaltungen kann die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters erforderlich sein. allvibesonly nutzt hierfür insbesondere Stripe Connect.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen und die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters einzuhalten.
Soweit Zahlungen über Stripe Connect Direct Charges abgewickelt werden, wird die Zahlung grundsätzlich direkt auf dem Stripe-Account des jeweiligen Veranstalters verarbeitet. Der Veranstalter ist in diesem Fall Zahlungsempfänger für den Ticketpreis und wirtschaftlich verantwortlich für die Zahlung, die Veranstaltung und daraus entstehende Rückerstattungen, Rückbuchungen und Zahlungsstreitigkeiten.
allvibesonly kann im Rahmen der Zahlungsabwicklung eine Plattformgebühr, Servicegebühr oder sonstige vereinbarte Vergütung erhalten. Diese kann dem Käufer im Checkout ausgewiesen, vom Veranstalter getragen, vom Auszahlungsbetrag abgezogen oder separat abgerechnet werden.
Die konkrete Gebührenstruktur ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste, dem Veranstalter-Dashboard, dem Checkout oder einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und allvibesonly.
Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, können eigene Gebühren, Prüfungen, Reserven, Auszahlungsverzögerungen, Rückstellungen, Sperren oder sonstige Maßnahmen anwenden. Hierauf hat allvibesonly nur begrenzten Einfluss. Bei Direct Charges zieht der Zahlungsdienstleister seine Zahlungsgebühren unmittelbar vom Stripe-Konto des Veranstalters ein; sie werden nicht von allvibesonly erhoben. Einzelheiten und die Behandlung von Abweichungen gegenüber der im Checkout kalkulierten Servicegebühr regelt die Preisliste.
9. Auszahlungen, Rückerstattungen und Chargebacks
Auszahlungen an Veranstalter erfolgen nach Maßgabe der Bedingungen des Zahlungsdienstleisters und der Plattform. Ein Anspruch auf sofortige Auszahlung besteht nicht.
allvibesonly ist berechtigt, Auszahlungen, soweit technisch und rechtlich möglich, zurückzuhalten, zu pausieren oder mit offenen Forderungen zu verrechnen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
- abgesagte, verschobene oder gefährdete Veranstaltungen,
- erhöhte Rückerstattungs-, Chargeback- oder Betrugsrisiken,
- Rechtsverstöße oder Verstöße gegen diese Bedingungen,
- unrichtige Veranstalterdaten,
- offene Plattformgebühren,
- Beschwerden von Käufern, Teilnehmern, Zahlungsdienstleistern oder Behörden,
- sonstige berechtigte Sicherungsinteressen.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über die ursprünglich verwendete Zahlungsmethode. Der Veranstalter ist verantwortlich dafür, dass ausreichende Mittel für Rückerstattungen vorhanden sind.
Kommt es zu einem Chargeback, einer Rücklastschrift, einem Zahlungsstreit oder einer sonstigen Rückbelastung, ist grundsätzlich der Veranstalter für den betroffenen Ticketpreis, Rückbelastungsbeträge, Zahlungsdienstleistergebühren und damit zusammenhängende Kosten verantwortlich, soweit diese die vom Veranstalter angebotene Veranstaltung betreffen.
Soweit allvibesonly aufgrund von Rückerstattungen, Chargebacks, Zahlungsstreitigkeiten, negativen Salden, Gebühren, Vertragsverletzungen oder sonstigen veranstalterbezogenen Vorgängen belastet wird, ist der Veranstalter verpflichtet, allvibesonly die entsprechenden Beträge zu erstatten, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
10. Steuern und Rechnungen
Der Veranstalter ist allein verantwortlich für seine steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit Ticketverkäufen, insbesondere für Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Rechnungsstellung, Aufbewahrungspflichten und sonstige steuerliche Erklärungs- und Zahlungspflichten.
Soweit allvibesonly Rechnungen, Quittungen, Bestellbestätigungen oder sonstige Dokumente technisch erstellt oder bereitstellt, erfolgt dies auf Grundlage der vom Veranstalter bereitgestellten Daten.
Der Veranstalter bleibt für die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit verantwortlich, sofern allvibesonly nicht ausdrücklich als eigener Leistungserbringer auftritt.
11. Plattformgebühren
Für die Nutzung der Plattform können gegenüber Veranstaltern Gebühren anfallen.
Gebühren können pro Ticket, pro Bestellung, pro Veranstaltung, pro Auszahlung oder als prozentualer Anteil am Ticketpreis erhoben werden.
Soweit Gebühren vom Käufer getragen werden, werden sie im Checkout ausgewiesen. Soweit Gebühren vom Veranstalter getragen werden, können sie vom Auszahlungsbetrag abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
allvibesonly kann Gebührenmodelle für zukünftige Veranstaltungen ändern. Bereits abgeschlossene Bestellungen bleiben hiervon unberührt.
12. Freistellung
Der Veranstalter stellt allvibesonly von allen Ansprüchen, Schäden, Kosten, Gebühren, Vertragsstrafen, Bußgeldern und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, die aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters entstehen.
Dies gilt insbesondere bei falschen Veranstaltungsangaben, rechtswidrigen Inhalten, fehlenden Genehmigungen, Verletzung von Rechten Dritter, mangelhafter Veranstaltungsdurchführung, Absagen, Verlegungen, Rückerstattungen, Chargebacks, Datenschutzverstößen oder steuerlichen Pflichtverletzungen.
Die Freistellung gilt nicht, soweit allvibesonly den jeweiligen Anspruch selbst zu vertreten hat.
13. Änderung dieser Bedingungen, Einschränkung, Sperrung und Beendigung
allvibesonly kann Veranstalterfunktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit dies aus technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich oder zumutbar ist.
Änderungen dieser Veranstalterbedingungen werden mindestens 15 Tage vor Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt; die Frist ist länger, wenn Veranstalter für die Anpassung an die Änderungen mehr Zeit benötigen. Der Veranstalter kann das Vertragsverhältnis vor Wirksamwerden der Änderungen beenden. Die Frist gilt nicht, soweit allvibesonly gesetzlich oder behördlich zu einer fristlosen Änderung verpflichtet ist oder die Änderung zur Abwehr einer unvorhergesehenen Gefahr (z. B. Betrug, Sicherheitslücken, Datenschutzrisiken) erforderlich ist.
Schränkt allvibesonly die Sichtbarkeit einzelner Veranstaltungen oder die Nutzung von Veranstalterfunktionen für einen Veranstalter ein oder setzt sie aus (z. B. Depublizierung einer Veranstaltung, Sperrung des Kontos), erhält der Veranstalter spätestens zum Zeitpunkt der Maßnahme eine Begründung in Textform. Gründe hierfür sind insbesondere die in den Abschnitten 5 und 9 genannten Anhaltspunkte.
Eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform gegenüber einem Veranstalter wird mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt und begründet. Diese Frist gilt nicht, soweit allvibesonly gesetzlich oder behördlich zur sofortigen Beendigung verpflichtet ist, der Veranstalter wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat oder ein sonstiger zwingender Grund im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 vorliegt.
Die Abwicklung bereits verkaufter Tickets, einschließlich etwaiger Erstattungen, bleibt von einer Sperrung oder Beendigung unberührt.
14. Darstellung und Ranking
Öffentliche Veranstaltungslisten auf der Plattform werden chronologisch nach Veranstaltungsdatum sortiert — nächstliegende Veranstaltungen zuerst; bei gleichem Datum werden zuletzt veröffentlichte Veranstaltungen zuerst angezeigt. Vergangene und nicht veröffentlichte Veranstaltungen erscheinen nicht in den Listen.
Es gibt keine bezahlte Platzierung und keine bevorzugte Darstellung eigener Angebote von allvibesonly. Über wesentliche Änderungen der maßgeblichen Ranking-Parameter werden Veranstalter entsprechend Abschnitt 13 informiert.